⚖️ Deutschland schließt Konsultation zur Krypto-Meldepflicht DAC8 ab
Am 14. Juli 2025 endete die öffentliche Konsultationsfrist zum geplanten DAC8-Gesetz, das weitreichende Meldepflichten für Krypto-Dienstleister in der EU vorsieht.
Ziel des Gesetzes: Mehr Transparenz bei Krypto-Vermögen – unter anderem durch automatische Meldungen an das Finanzamt. Auch CBDCs und Stablecoins fallen unter die neuen Vorgaben.
Der Gesetzesentwurf tritt voraussichtlich am 1. Januar 2026 in Kraft und wird die Steuerkontrolle digitaler Assets innerhalb Europas massiv verändern.
Einfach gesagt bedeutet die DAC8-Konsultation Folgendes:
📌 Deutschland (und die EU) wollen künftig genau wissen, wer wie viele Kryptowährungen besitzt und bewegt – egal ob auf zentralen Börsen, dezentralen Plattformen oder über Wallets.
📋 Mit dem neuen Gesetz (DAC8) sollen Krypto-Anbieter wie Börsen und Wallet-Dienste verpflichtet werden, alle relevanten Daten über Transaktionen automatisch an die Steuerbehörden zu melden.
📅 Die Regeln sollen ab dem 1. Januar 2026 gelten – und betreffen auch Stablecoins und digitale Zentralbankwährungen (CBDCs).
🎯 Ziel: Steuerbetrug und Geldwäsche verhindern und Krypto-Steuern besser durchsetzen.
Oder kurz gesagt:
👉 Der Staat will in Zukunft genauer über deine Krypto-Aktivitäten Bescheid wissen – automatisch und ohne dich vorher zu fragen.
Quellen:
Disclaimer:
Diese News dient ausschließlich der Information und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar.
